Eine Arbeitnehmerin machte als Werbungskosten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend. Dabei wohnte sie im Jahr 1996 in A und arbeitete in C. Sie gab an, mit dem eigenen Pkw jeweils über B gefahren zu sein (einfache Entfernung: 28 km)....weiter
Die OFD Rheinland und Münster haben in einer Verfügung zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen ein elektronisches Fahrtenbuch vom Finanzamt akzeptiert werden soll.Sie stellen fest, dass es kein Fahrtenbuchprogramm gibt, das von den...weiter
Einer Gesellschafter-Geschäftsführerin stand ein firmeneigner Pkw zur Verfügung, den sie auch privat nutzen durfte. Über die mit dem Dienstwagen unternommenen Fahrten wurden Aufzeichnungen in Fahrtenbüchern geführt. Da die Fahrtenbücher für die Jahre...weiter