Arbeitnehmer sind im Krankheitsfall verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich, spätestens am vierten Krankheitstag, über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Der Arbeitgeber kann aber eine...weiter
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er spätestens nach drei Kalendertagen seinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage schon früher verlangen. Er muss dafür keinen Grund...weiter