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07.03.2013
Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens gehören insoweit zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat nutzen kann. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil zu versteuern in Höhe von 1% des Bruttolistenneupreises...weiter