Arbeitnehmer können die Kosten für einen Umzug als Werbungskosten abziehen, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Hiervon geht die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beispielsweise aus, wenn der Arbeitnehmer durch den...weiter
Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen. Maßgeblich für die Berechnung der Entfernungskilometer ist die kürzeste Straßenverbindung...weiter
Begründet ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsort eine erste Tätigkeitsstätte, kann er die Fahrten dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen.Liegt aus steuerlicher Sicht keine erste Tätigkeitsstätte...weiter
Es gibt nur wenige Rechtsfragen, in denen die Finanzämter eine steuerzahlerfreundlichere Position vertreten als der Bundesfinanzhof (BFH). Hierzu gehört die Frage nach der Absetzbarkeit von Unfallkosten, die Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung...weiter
Verursacht ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die ihm entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen, sofern der Arbeitgeber sie ihm nicht...weiter
Nutzt ein Unternehmer einen unternehmerischen Gegenstand (mit Vorsteuerabzugsberechtigung) für Zwecke außerhalb seines Unternehmens oder für den privaten Bedarf seines Personals, löst dieser Vorgang regelmäßig Umsatzsteuer aus - in diesem Fall liegt...weiter
Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Pendlerpauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen.Hinweis: Maßgeblich für die Berechnung der Kilometer ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen...weiter
Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat, ist aus steuerlicher Sicht sehr bedeutsam, denn von dieser Frage hängt ab, in welcher Höhe er für seine Pendelfahrten zur Arbeit Werbungskosten abziehen oder sein Arbeitgeber steuerfreie...weiter
Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte unterhält und deshalb seine Fahrtkosten zum Arbeitsort nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer abziehen kann (statt nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 € pro gefahrenem...weiter
Die Privatnutzung von Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Lohnbestandteil, obgleich damit in aller Regel steuererhöhende Folgen verbunden sind. In einem aktuellen Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zu...weiter