Eine Baumschule verkaufte Pflanzen, wobei sie für einen Teil (ca. 20 % der Fälle) auf Wunsch der Kunden auch das Einpflanzen übernahm. Für den Verkauf der Pflanzen berechnete sie den ermäßigten Steuersatz, für das Einpflanzen den vollen Steuersatz....
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