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14.03.2012
Für die Anordnung einer Außenprüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Lässt sich das Finanzamt von sachfremden Erwägungen leiten, kann die Anordnung...weiter