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31.10.2015
Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein...weiter
29.03.2020
Steuerzahler mit Kapitaleinkünften können auf der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Diese sogenannte Antragsveranlagung kann beispielsweise genutzt werden, wenn beim Steuereinbehalt der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig...weiter
15.08.2013
Seit 2009 ist der Abzug von Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften auf den Sparer-Pauschbetrag von 801 € beschränkt und der Abzug der tatsächlichen Kosten ausgeschlossen.Das Finanzgericht Münster musste entscheiden, wie sich dies auf die...weiter
15.07.2008
Zum 1.1.2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Dabei werden der Sparerfreibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (1.602 € für...weiter
04.12.2015
Soziale Geldleistungen wie zum Beispiel Renten müssen vom Geber bei verspäteter Zahlung verzinst werden. Hierdurch sollen dem Zahlungsempfänger Nachteile ausgeglichen werden, die ihm durch den Zahlungsverzug entstanden sind.Der Bundesfinanzhof (BFH)...weiter
19.04.2013
Mit Beginn des Jahres 2009 gab es bei der Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen eine Neuerung: Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen entstanden waren, können nun generell nicht mehr geltend gemacht werden. In einem vom Finanzgericht...weiter
07.09.2018
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr ihre tatsächlichen Werbungskosten, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €)...weiter
20.04.2016
Seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen, stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €) gewährt.Hinweis: Der Gesetzgeber hat damals in...weiter
03.06.2015
Seit 2009 dürfen Kapitalanleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr die tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z.B. Depotgebühren) abziehen, sondern nur noch den Sparerpauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €). Wer...weiter
02.06.2015
Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 können Anleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr die tatsächlichen Werbungskosten, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €)...weiter
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