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06.10.2015
Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gewährt der Staat Eltern Kindergeld und Kinderfreibeträge, ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können die kindbedingten Vergünstigungen hingegen nur noch...weiter
18.04.2012
Eltern können u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen der Beendigung eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn der...weiter