Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr ihre tatsächlichen Werbungskosten, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €)...weiter
Seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen, stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €) gewährt.Hinweis: Der Gesetzgeber hat damals in...weiter
Seit 2009 dürfen Kapitalanleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr die tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z.B. Depotgebühren) abziehen, sondern nur noch den Sparerpauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €). Wer...weiter
Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 können Anleger bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr die tatsächlichen Werbungskosten, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €)...weiter
Wer eine fremdfinanzierte wesentliche Kapitalbeteiligung des Privatvermögens veräußert, kann seine nachträglich anfallenden Schuldzinsen zumindest bis einschließlich 2008 als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehen - das hat der...weiter
Nimmt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der zu mindestens 10 % an deren Stammkapital beteiligt ist, ein Darlehen bei einer Bank auf, um ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die Kapitalgesellschaft auszureichen, sind die...weiter
Wenn Sie Ihrer GmbH ein Darlehen gewähren, sollten Sie eine bestimmte Regelung im Einkommensteuergesetz kennen. Laut dieser ist der günstige 25%ige Abgeltungsteuersatz auf die erzielten Kapitalerträge nicht anwendbar, sofern die Erträge von einer...weiter
Seit dem 01.01.2009 dürfen Kapitalanleger nur noch den pauschalen Sparerpauschbetrag von 801 € (1.602 € bei Zusammenveranlagung) bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen; für die tatsächlich entstandenen Werbungskosten gilt seither ein...weiter