Selbstgenutzte Immobilien (sogenannte Familienheime) können zwischen Ehe- und Lebenspartnern erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Die Steuerbefreiung setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber voraus, dass der Erblasser im...weiter
Eltern können ihren Kindern ein selbstbewohntes Familienheim erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Kinder die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Ein Professor aus Nordrhein-Westfalen ist vor dem...weiter
Eltern können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an ihre Kinder vererben, sofern die Kinder das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Sie müssen dafür die Absicht zur Selbstnutzung haben und auch...weiter
Ehegatten und Lebenspartner können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Partner vererben, sofern dieser das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt. Hierfür muss der überlebende Partner die...weiter
Erbt man ein Haus, das der Erblasser zuvor selbst bewohnt hat, und erfüllt man bei der späteren Nutzung die notwendigen Voraussetzungen, so kann die Erbschaft steuerfrei bleiben. Sofern ein Garten zum Haus gehört, ist dieser natürlich auch...weiter
Eltern können ihren Kindern eine selbstbewohnte Immobilie (= ein „Familienheim“) erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Kinder die Selbstnutzung nach dem Erbfall fortführen und mindestens zehn Jahre beibehalten.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun...weiter
Erbt ein Kind von seinen Eltern ein bis zum Erbfall selbst bewohntes Familienheim, bleibt dieser Erwerb erbschaftsteuerfrei, wenn das Kind das Haus bzw. die Wohnung unverzüglich zur Nutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Ob die Steuerfreiheit auch...weiter