Datenbank
18.08.2017
Für Umstrukturierungen im Konzern hält das deutsche Grunderwerbsteuergesetz eine Regelung bereit, nach der für bestimmte steuerbare Erwerbe infolge einer Umwandlung (z.B. Verschmelzung) keine Grunderwerbsteuer erhoben wird.Hinweis: Voraussetzung...weiter