Ein Arbeitnehmer hat eine regelmäßige Arbeitsstätte an einem Ort, den er regelmäßig aufsucht, mindestens im Durchschnitt einmal pro Woche (46 Mal im Jahr bei sechs Wochen Urlaub). Die Dauer der Tätigkeit ist unerheblich. Es genügt. z.B. das Aufsuchen...
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