Echte Schadenersatz- oder Entschädigungsleistungen unterliegen für den Empfänger grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, da sie nicht zum Entgelt für die Leistung zählen.In ihren Leasingverträgen für Kfz bestimmte eine Leasingfirma, dass Leasingnehmer...
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