Seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Einkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen, stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung: 1.602 €) gewährt.Hinweis: Der Gesetzgeber hat damals in...
weiter