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20.03.2015
Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss seine Ausgaben in dem Kalenderjahr absetzen, in dem er sie geleistet hat. Dieses sogenannte Abflussprinzip sieht für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie zum Beispiel...weiter
08.12.2016
Krankheitsaufwendungen muss so gut wie jeder von uns tragen: beispielsweise Zuzahlungen zu Medikamenten, nichterstattete Kosten eines Krankenhausaufenthalts oder für Fahrten zum Arzt. In der Regel sind solche Krankheitsaufwendungen steuerlich...weiter
06.03.2013
Bei Unternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, kommt es für die Erfassung der Betriebseinnahmen und -Ausgaben grundsätzlich auf den Zu- und Abflusszeitpunkt des Geldes an. Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und...weiter
28.09.2016
Nach der langjährigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuert werden. In einem neuen Urteil hat der BFH diesen Rechtsgrundsatz erneut...weiter
20.12.2018
Unternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung können ihre Betriebsausgaben in aller Regel im Kalenderjahr der Zahlung absetzen. Eine Ausnahme von diesem sogenannten Abflussprinzip gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie...weiter
05.12.2018
In bestimmten Fällen führen Grundstücksverkäufe zu steuerpflichtigen Einkünften. Handelt es sich bei dem veräußerten Grundstück um Betriebsvermögen, ist der Verkauf immer ein steuerpflichtiger Vorgang. Handelt es sich bei dem Grundstück hingegen um...weiter
14.06.2018
Wenn Unternehmer ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, lassen sich Betriebsausgaben in der Regel in dem Kalenderjahr abziehen, in dem sie geleistet werden (z.B. durch Überweisung oder Hingabe von Bargeld).Dieses sogenannte...weiter
15.07.2015
Nach dem sogenannten Abflussprinzip müssen Ausgaben in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: Sie...weiter
12.11.2017
Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umbauen lässt, kann die Kosten hierfür in der Regel als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Begünstigt sind klassischerweise die Kosten für die...weiter