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13.01.2012
Ein Ehepaar konnte aus Gründen der primären Sterilität keine Kinder zeugen. Da es aus ethischen und gesundheitlichen Gründen künstliche Befruchtungsmethoden ablehnte, adoptierte es ein Kind. Die Adoptionskosten machte das Ehepaar als außergewöhnliche...weiter
05.10.2015
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Kosten für die Adoption eines Kindes nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Zwar hatte der VI. Senat des BFH in einem Vorlagebeschluss aus 2013 die Absicht bekundet,...weiter