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02.06.2010
Reisekosten können nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bei privater Mitveranlassung (sog. gemischte Aufwendungen) ist nur ein Abzug des beruflichen Anteils möglich. Dies setzt voraus, dass die...weiter
05.04.2012
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs konnten Ausgaben, die teilweise privat veranlasst waren, steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. So waren Kosten von Auslandsstudienreisen nur absetzbar bei...weiter