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14.03.2013
Die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz nach der Zahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Bei Betrieben mit 5 bis 100 Arbeitnehmern ist die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer...weiter