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07.10.2017
Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz nur ein eng definierter Personenkreis befugt, zu dem unter anderem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und...weiter