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24.03.2018
Damit Arbeitnehmer die Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen können, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Die berufliche Wohnung (Zweitwohnung) muss sich am Ort der ersten...weiter
26.05.2015
Erwerbstätige, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen, können unter anderem die Kosten ihrer Zweitwohnung mit maximal 1.000 € pro Monat, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate sowie Fahrtkosten für eine...weiter
02.03.2015
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, darf für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abziehen.Hinweis: Die Tagessätze liegen - je nach...weiter
28.06.2014
Wenn Sie sich als alleinstehender Arbeitnehmer teilweise an den Kosten des Elternhauses beteiligen, Reparaturen ausführen und Gartenarbeit erledigen und wenn Sie im ausgebauten, abschließbaren Dachgeschoss einen eigenen Hausstand mit ausreichendem...weiter