Datenbank
15.02.2014
Das zeitlich unbefristete Wahlrecht auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Veräußerungsgewinnen kann grundsätzlich bis zur Bestandskraft der jeweiligen Steuerbescheide ausgeübt werden. Einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf...weiter