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21.09.2014
Erwerbstätige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer in zwei Fällen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen:Ein Komplettabzug der Kosten ist zulässig, wenn der Raum der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen...weiter