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11.09.2008
Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä. nebenberufliche künstlerische...weiter
22.03.2016
Um im Fall eines Treppensturzes oder Herzinfarkts schnell Hilfe anfordern zu können, haben viele Senioren in ihrem Haushalt ein Hausnotrufsystem installiert. In der Regel genügt ein Knopfdruck auf einen Funksender des Systems und schon wird eine...weiter