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09.02.2011
Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern häufig Gutscheine zum Bezug von Waren, z.B. Einkaufs- oder Tankgutscheine. Die Finanzverwaltung erkennt die Gutscheine nur unter engen Voraussetzungen als Sachbezug an. Wenn diese nicht erfüllt ist, nimmt sie...weiter