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02.02.2017
Bereits im Jahr 2007 hatte der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass ein Erbe einen bestehenden steuerlichen Verlust des Erblassers nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung abziehen kann.Hinweis: Nach dem entsprechenden...weiter
18.10.2016
Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten wirtschaftlich erfolgreich war, freut dies meist die Erben, weil die Geschäftstüchtigkeit häufig den Wert des vererbten Vermögens erhöht hat. Bis 2008 konnten Erben allerdings auch vom wirtschaftlichen Misserfolg des...weiter