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02.03.2015
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, darf für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abziehen.Hinweis: Die Tagessätze liegen - je nach...weiter