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27.05.2018
Sogenannte Wiederbepflanzungsrechte vermitteln Weinerzeugern das Recht, bestockte Rebflächen nach der Rodung wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Die Rechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter und verkörpern letztlich das unionsrechtlich beschränkte...weiter
21.12.2019
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat aktuell zur Vorsteuerberichtigung bei einem etappenweise fertiggestellten, gemischt genutzten Gebäude geurteilt.Im vorliegenden Fall betrieb ein Unternehmer einen Weinbaubetrieb und einen Gewerbebetrieb...weiter