Entsteht bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein Veräußerungsgewinn, so wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag in Höhe von 45.000 € gewährt. Der Veräußerer muss entweder dauernd berufsunfähig sein...
weiter