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15.04.2010
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können stets nur die Unterkunftskosten am "Beschäftigungsort" und nicht die Unterkunftskosten am "Heimatort" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Befindet...weiter