Datenbank
15.06.2009
Die Umsätze aus einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Bei dem Verkauf...weiter