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16.04.2008
Eine Gesellschaft betrieb eine Windkraftanlage, wobei sie in ihrem Betriebskonzept von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausging. Das Finanzamt legte diesen Zeitraum für die Höhe der Abschreibung zugrunde. Nach den amtlichen AfA-Tabellen beträgt die...weiter
03.10.2015
Bislang wurden Blockheizkraftwerke von der Finanzverwaltung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet mit der steuerlichen Folge, dass sie über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden konnten. Durch diese Einordnung...weiter