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26.07.2018
Die Finanzverwaltung hat sich anlässlich eines früheren Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Abtretung und der Inanspruchnahme des Abtretungsempfängers für die in Forderungen enthaltene Umsatzsteuer geäußert.Die im Umsatzsteuergesetz verankerte...weiter
23.08.2010
Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen wird erst wirksam, wenn sie der Gläubiger dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt hat. In der Anzeige sind der Abtretende, der Abtretungsempfänger sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und der...weiter
17.06.2016
Das Umsatzsteuergesetz enthält eine auf den ersten Blick etwas exotische Vorschrift: Bei der Abtretung von Forderungen haftet der Abtretungsempfänger für die in den Forderungen enthaltene Umsatzsteuer. Diese Haftung betrifft vor allem...weiter
02.08.2011
Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen ist nur auf Papier nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck möglich, das vom Abtretenden und Abtretungsempfänger eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Finanzverwaltung erkennt nun ein derartiges...weiter
09.09.2010
Unklar waren bisher die umsatzsteuerlichen Folgen, wenn ein Unternehmer die durch eine Lieferung oder Leistung erlangte Forderung an ein anderes Unternehmen unter dem Nennwert abtritt, z.B. an ein Factoring-Unternehmen. Aus einen neuen Urteil des...weiter