Datenbank
29.08.2015
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von derzeit 1.308 € pro Jahr von der Summe ihrer Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein steuerlich anerkanntes Kind gehört. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) muss von einer...weiter