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13.08.2018
Wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt wird, muss der Steuerzahler für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags an das Finanzamt zahlen.Hinweis: Säumniszuschläge...weiter