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27.04.2018
Wer vor dem Bundesfinanzhof (BFH) prozessiert, muss sich durch einen Bevollmächtigten (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer) vertreten lassen.Hinweis: Dieser sogenannte Vertretungszwang ist in der Finanzgerichtsordnung...weiter