Datenbank
17.02.2011
Gibt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes, kann ein Verlust des Darlehens als Werbungskosten bei den Arbeitnehmereinkünften berücksichtigt werden. Gewährt ein Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH...weiter