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30.06.2018
Wer von zu Hause aus arbeitet, darf die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer nur dann unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn sich dort sein Tätigkeitsmittelpunkt befindet. Ansonsten bleibt ihm allenfalls ein...weiter
17.08.2016
Wer von zuhause aus arbeitet, kann die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wennder Raum der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist (Komplettabzug) oderihm für...weiter