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15.01.2009
Wertguthaben von Arbeitnehmern müssen ab dem 1.1.2009 vor Insolvenz durch eine doppelhändige Treuhand (sog. CTA Modell) oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell geschützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft diesen Schutz bei...weiter
15.07.2009
Seit Anfang 2009 können Arbeitnehmer Guthaben von Arbeitszeitkonten, das sie bei ihrem alten Arbeitgeber angespart haben, bei einem Stellenwechsel auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. Stimmt dieser nicht zu, kann das Guthaben seit dem 1.7.2009 auf...weiter