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27.08.2012
Ein Unternehmen kaufte Ärzten ihre Honorarforderungen gegen Patienten ab. Der Kaufpreis entsprach dem Rechnungsbetrag abzüglich bestimmter Prozentsätze für Vorfinanzierung, Bearbeitung, Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko übernahm der Forderungskäufer....weiter