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22.04.2018
Bei einem Vollzeitstudium wird die Universität in steuerlicher Hinsicht wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt. Konsequenz ist, dass die Fahrtwege zwischen Wohnung und Bildungsstätte nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer...weiter
06.12.2016
Wer für sein Studium oder auch nur für ein Auslandssemester ein Stipendium erhält, der darf sich glücklich schätzen. Doch wie bewertet das Finanzamt diesen „Glücksfall“? Eines vorweg: Die Zahlungen einer Gesellschaft wie etwa des Deutschen...weiter