Datenbank
16.03.2009
Ein Formularmietvertrag enthielt zu Schönheitsreparaturen eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet war, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern und Loggia vorzunehmen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verklagte der Vermieter den Mieter...weiter