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23.09.2020
Wer Arbeitslohn aus einem aktiven Arbeitsverhältnis bezieht, kann bei seinen Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr beanspruchen. Das Finanzamt zieht diesen Betrag im Einkommensteuerbescheid automatisch ab, sofern der...weiter