Datenbank
11.03.2014
Sofern Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen lassen, können Sie nicht blind darauf vertrauen, dass Grunderwerbsteuer nur auf den reinen Bodenwert anfällt. Denn auch die Bauerrichtungskosten können der Steuer unterliegen,...weiter
08.07.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert, sondern auch auf die Bauerrichtungskosten berechnet. Ursächlich hierfür ist...weiter
07.11.2018
Kauft ein Makler eine projektierte Eigentumswohnung, deren Errichtung und Vermarktung er selbst maßgeblich beeinflusst hat, so darf die Grunderwerbsteuer nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nur auf den reinen Bodenwert und nicht...weiter
22.07.2018
Wer Grundbesitz an sogenannte Pauschallandwirte verpachtet, kann nicht gezielt auf die Steuerfreiheit seiner Verpachtungsleistungen verzichten, um sich so einen Vorsteuerabzug aus der Errichtung seiner verpachteten Anlagen zu sichern. Das geht aus...weiter
09.08.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet, sondern auch auf die Baukosten. Grund hierfür ist die...weiter
13.06.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den bloßen Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises),...weiter
22.05.2017
Dass Bauvorhaben im kommunalen Bereich auch immer auf umsatzsteuerliche Fallstricke hin überprüft werden sollten, zeigt ein neuer Fall des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem eine sächsische Gemeinde einen Vorsteuerabzug von 1,8 Mio. € aus der Errichtung...weiter
21.11.2016
Beim Immobilienkauf fällt eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises an - die Steuersätze variieren je nach Bundesland. Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt, um es anschließend bebauen zu lassen, rechnet im Regelfall damit, dass...weiter
03.08.2015
Beim Kauf einer Immobilie fällt derzeit - je nach Bundesland - eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. Eine teure Überraschung können dabei Bauherren erleben, die zunächst ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen...weiter
04.03.2015
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)...weiter
|<< << 1 2 > >>|