Datenbank
21.11.2011
Der Erwerb eines Grundstücks im amtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Der Erwerb im freiwilligen Umlegungsverfahren ist dagegen nicht befreit. Der Bundesfinanzhof hält insoweit an seiner Rechtsprechung...weiter