Erhält der Eigentümer eines Grundstücks vom Eigentümer eines Nachbargrundstücks eine Entschädigung dafür, dass er auf bestehende oder vermeintliche Rechte gegen Baumaßnahmen verzichtet, ist die Entschädigung steuerpflichtig. Es handelt sich um eine...weiter
Für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal kann der Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen wie eine Sonderausgabe abziehen. Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren können jeweils bis...weiter
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsreform enthält u.a. die folgenden Regelungsbereiche:Energetische ModernisierungEnergetische Modernisierungen sollen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen....weiter
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2006 zur Aufteilung der Vorsteuer auf Gebäudeumbaumaßnahmen, wenn das Gebäude anschließend sowohl für steuerfreie wie für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird, wie folgt entschieden: Handelt es sich bei den...weiter
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Diese bemisst sich nach dem Wert des erworbenen Grundstücks. Wird allerdings ein bereits bebautes Grundstück erworben, so wird die Grunderwerbsteuer nicht nur für den Boden, sondern für das...weiter
Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Bereits 2014 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass private Auftraggeber auch...weiter
Mussten Sie als Eigentümer eines Grundstücks schon einmal Straßenausbaubeiträge zahlen? Einen solchen Bescheid der Gemeinde aus dem Briefkasten zu holen ist keine angenehme Sache - in der Regel sind hier schnell mehrere tausend Euro zu bezahlen. Wie...weiter
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet, sondern auch auf die Baukosten. Grund hierfür ist die...weiter
Als Vermieter von Immobilien dürften Sie daran interessiert sein, einerseits Ihr Vermögen zu erhalten und andererseits zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Das ist jedoch nicht immer ganz einfach: Je weniger Immobilien man hat, desto drastischer...weiter
Als Immobilieneigentümer sind Sie sicherlich schon mit diversen Besonderheiten konfrontiert worden. Dürfen Sie ein Baudenkmal Ihr eigen nennen, kommt zu diesen noch der Denkmalschutz dazu - unter anderem mit Begünstigungen im Steuerrecht. Schließlich...weiter