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03.12.2017
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt unterhalten, können ihre Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort seit 2014 nur noch begrenzt mit maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diese...weiter