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20.05.2010
Arbeitslohn, der - wie z.B. Urlaubsgeld - nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt. Stimmen Arbeitnehmer der Umwandlung von Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung in...weiter