Datenbank
03.05.2009
Neben den sog. Katalogberufen (z. B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, beratender Betriebs- oder Volkswirt) werden auch diesen ähnliche Berufe unter bestimmten Voraussetzungen als freiberuflich anerkannt. Sie müssen in...weiter