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01.04.2011
Hat ein Arbeitgeber Zweifel über die Lohnsteuer für einen bestimmten Sachverhalt, kann er beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einholen. Die Auskunft ist für den Arbeitgeber insoweit bindend, als ihm keine Lohnsteuerhaftung droht,...weiter
25.02.2011
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anfrage dazu stellen, wie ein Sachverhalt lohnsteuerlich zu behandeln ist. Nach früherer Rechtsprechung war eine Anrufungsauskunft unverbindlich. Der Bundesfinanzhof...weiter
24.07.2014
Als Arbeitgeber haften Sie nicht nur für die Lohnsteuer, die sie selbst einbehalten und abführen müssen - Ihre Haftung erstreckt sich auch auf die Lohnsteuerbeträge, die ein Dritter abführen muss, sofern Ihre Arbeitnehmer gegen diesen einen...weiter
20.02.2016
Um den Steuerzugriff auf Gewinne aus dem Verkauf kleinerer Betriebe abzumildern, stellt das Einkommensteuergesetz die Veräußerungsgewinne bis zu einer Höhe von 45.000 € steuerfrei, wenn der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd...weiter
10.02.2020
Bereits seit 2013 sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von zentraler Bedeutung für das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM beinhalten unter anderem die Lohnsteuerklasse, die Zahl der...weiter
11.04.2014
Durch eine Anrufungsauskunft können Arbeitgeber eine lohnsteuerliche Sachlage rechtsverbindlich durch das Finanzamt klären zu lassen (z.B. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft, Pauschalierungsfragen). Zentraler Vorteil dieser Auskunft ist, dass...weiter