Datenbank
03.05.2009
Neben den sog. Katalogberufen (z. B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, beratender Betriebs- oder Volkswirt) werden auch diesen ähnliche Berufe unter bestimmten Voraussetzungen als freiberuflich anerkannt. Sie müssen in...weiter
29.12.2016
Als Unternehmer wissen Sie vermutlich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Im besten Fall hat es Ihnen Ihr Steuerberater gesagt. Oder die Frage hat sich gar nicht gestellt, weil Sie Arzt oder Händler sind, die Einordnung also klar ist....weiter
01.11.2019
Wenn Erwerbstätige steuerlich als Freiberufler eingeordnet werden, müssen sie keine Gewerbesteuer zahlen. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) werden unter anderem die Tätigkeiten der sogenannten Katalogberufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater,...weiter
21.06.2018
Für die meisten Selbständigen ist die Buchführung eine unliebsame Nebentätigkeit ihres Unternehmens. Ob eine Buchführungspflicht vorliegt, ist im Gesetz geregelt. Die Pflicht hängt einerseits von der Art der Tätigkeit und andererseits von bestimmten...weiter
29.12.2017
Wenn Sie selbständig tätig sind, erzielen Sie entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Was genau bei Ihnen vorliegt, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab. Unter die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit fallen...weiter
26.07.2016
Hat ein volljähriges Kind seine erstmalige Berufsausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen und absolviert es anschließend eine weitere Ausbildung, können Eltern während dieser „aufgesattelten“ Ausbildung nur dann Kindergeld und Kinderfreibeträge...weiter
15.07.2008
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich. Die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung bleibt weiterhin der Anwaltschaft...weiter